Kosten

Kostenübernahme

Hier finden Sie Informationen zur Kostenübernahme für die Behandlung in meiner Praxis

Die Kosten für eine Behandlung in meiner Praxis werden in der Regel übernommen

 

  • von gesetzlichen Krankenversicherungen

 

  • von privaten Krankenversicherungen

 

  • von Beihilfestellen

 


Es besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie als Selbstzahler zu tragen. 

Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten

Die Kosten für das Erstgespräch (die sogenannte Sprechstunde), die probatorischen Sitzungen sowie für folgende Therapiesitzungen werden bei gesetzlich versicherten Patienten nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) direkt über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet und von diesen in der Regel übernommen. Über den Ablauf des Antragsverfahrens hierfür berate ich Sie gerne im Rahmen des Erstgesprächs und der probatorischen Sitzungen.

Kostenübernahme bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. In welchem Ausmaß die privaten Krankenversicherungen die Kosten übernehmen, hängt von dem jeweiligen Tarif ab und sollte von Ihnen zu Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung erfragt werden. Holen Sie deshalb bitte frühzeitig Informationen über Ihre persönlichen Vertragsbedingungen ein (z.B. darüber, ob ambulante Psychotherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin übernommen wird) und klären Sie, welche Formalitäten beim Antrag auf Kostenübernahme zu beachten sind. Die für einen Antrag auf Kostenübernahme benötigten Formulare erhalten Sie bei Ihrer Versicherung und der zuständigen Beihilfestelle. Über den weiteren Ablauf des Antragsverfahrens berate ich Sie gerne im Rahmen der probatorischen Sitzungen. Die Kosten für die probatorischen Sitzungen sowie die Therapiesitzungen werden einheitlich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) berechnet.

Kostenübernahme bei Selbstzahlern

Sie können die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst tragen. In diesem Fall entfallen der Antrag auf Übernahme der Therapiekosten bei der zuständigen Krankenkasse oder ggf. der Beihilfestelle sowie weitere Formalitäten.  Auch wenn Sie Beratung oder Coaching wünschen, ist Ihr Status der eines Selbstzahlers. Meine Gebühren richten sich hierbei nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

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